AÜG Reform 2018

Neue Regelungen zu Equal Pay und Höchstüberlassungsdauer

Am  01. April 2017 ist das neue Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz in Kraft getreten. Im Rahmen der neuen Regelungen wurden Höchstüberlassungsdauer und Equal Pay überarbeitet. Die Gesetzesänderungen haben gleichermaßen Konsequenzen für Personaldienstleister, als auch die Unternehmen, die von der Personalvermittlung profitieren. 

Da die neuen Regeln zu Equal Pay und Höchstüberlassungsdauer komplex sind und teilweise intransparent erscheinen, geben wir Ihnen gerne einen Überblick. Wir erläutern Ihnen die wichtigsten Punkte, informieren Sie über die Auswirkungen und geben Ihnen wertvolle Tipps.

Unsere Ansprechpartner geben Ihnen auf Wunsch eine kurze Zusammenfassung über die zentralen Auswirkungen, die das AÜG auf Ihre Branche hat.

Sprechen Sie uns an! 

Handwerker mit und ohne Gesellenbrief, Fachkräfte, aber auch Helfer: EURA bietet TOP-Konditionen! Wir freuen uns auf Sie!